Ratgeber/Versicherung

Entruempelung und Versicherung: Wer zahlt bei Schaeden?

Von Ruempel Schmiede TeamLesezeit: 7 Min.

Bei einer Entruempelung koennen Schaeden entstehen. Wer haftet? Welche Versicherung zahlt? Unser Ratgeber gibt Antworten auf alle wichtigen Fragen.

Betriebshaftpflicht der Entruempelungsfirma

Pflichtversicherung fuer serioese Anbieter, Deckung: meist 1-5 Mio. Euro, umfasst Personen- und Sachschaeden, Transportschaeden eingeschlossen, Versicherungsnachweis verlangen

Ihre Privathaftpflicht

Greift bei Selbstentruempelung, Schaeden an Mietsache abgedeckt, Helfer sollten versichert sein, Deckungssumme pruefen (mind. 5 Mio.), Selbstbeteiligung beachten

Gebaeudeversicherung

Schaeden am Gebaeude, Treppenhaus-Beschaedigungen, fest verbaute Gegenstaende, Wasserschaeden durch Entruempelung, Vermieter informieren

Transportversicherung

Fuer wertvolle Gegenstaende, waehrend Transport und Lagerung, separate Police noetig, Wertgutachten erforderlich, Dokumentation wichtig

Schadenfall: So gehen Sie vor

1. Schaden sofort melden, 2. Fotos anfertigen, 3. Zeugen benennen, 4. Schriftliche Schadensmeldung, 5. Kostenvoranschlag einholen, 6. Nicht selbst reparieren

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